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Editorial
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- 7. Symposion der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen
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- Katholischer Kinder- und Jugendbuchpreis 2018
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Arbeitsrecht
- Arbeitskampf in der Kirche – wie steht der EGMR dazu?
- Die Egenberger-Entscheidung des EuGH – eine Anmerkung aus juristischer und evangelisch-theologischer Perspektive
- Die Rechtsprechung von BAG und BSG mit Relevanz für kirchliche Arbeitsverhältnisse im Jahr 2017
- Die private Nutzung des eigenen Smartphones während der Arbeitszeit
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Blick ins Steuerrecht
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Aktuelle Rechtsprechung
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Rezension
Ausgabe 3_2018, Startseite II
7. Symposion der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen
Am Freitag, den 12.10.2018, von 10 Uhr bis 16 Uhr widmet sich das 7. Symposion der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen im Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart der Rechtsprechung des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht und den Folgen, die hieraus für die betroffenen Einrichtungen resultieren. Nachdem das BVerfG das bisherige Verständnis der Kirchenautonomie im Fall des Chefarztes bestätigte (), hat der EuGH mit dem prominenten Verfahren „Egenberger” und eben jenem, vom BAG vorgelegten „Chefarzt-Fall” abermals das kirchliche Arbeitsrecht aufgeschreckt. Während der entschied, dass eine berufliche Anforderung angesichts des Ethos dieser Kirche zumindest gerichtlich überprüfbar sein müsse und über die Konsequenzen dessen noch diskutiert wird, droht nach dem Schlussantrag des zuständigen Generalanwalts Wathelet im „Chefarzt-Fall” ein weiterer Autonomieverlust: Es geht um nicht weniger als die Frage, ob die endgültige Festlegung der beruflichen Anforderungen (Loyalitätsobliegenheiten) durch die Gerichte erfolgt oder weiterhin autonome Entscheidung der Religionsgemeinschaft ist. Welche Auswirkungen die EuGH-Rechtsprechung auf die Kirchenautonomie und das kirchliche Arbeitsrecht hat, wird am 12.10.2018 im Haus der Katholischen Kirche zu bereden sein. Hierzu wird zunächst Prof. Dr. Hermann Reichold (Universität Tübingen) das „Egenberger-Urteil” besprechen und einen ersten Blick auf die Auswirkungen für kirchliche Einrichtungen werfen. Im Anschluss wird Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Evelyne Menges (München) die Konsequenzen dieser Rechtsprechung für Einstellung und Kündigung in katholischen Einrichtungen beleuchten. Prof. Dr. Judith Hahn (Universität Bochum) wird danach das Verhältnis zwischen EuGH und BVerfG anhand des „Chefarzt-Falls” untersuchen. Komplettiert werden die Referate von Johannes Schmid (Südwestmetall Reutlingen) mit dem Thema „Auslegungsfragen bei Verweisungsklauseln in kirchlichen Arbeitsverträgen”.
Beschluss vom 22.10.2014, 2 BvR 661/12
EuGH in seinem „Egenberger-Urteil” (C-414/16)