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Ausgabe
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Aktuelles
- Tarifabschluss für kommunale Krankenhäuser
- AcU-Schulung „Musterdienstvereinbarung zur Sozialkomponente”
- Datenschutz in der Katholischen Kirche
- Seminar zu Grundlagen und aktuellen Entwicklungen im Kirchlichen Arbeitsrecht
- Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
- Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder
- Höhere Pflegeentgelte im Kampf gegen den Pflegenotstand
- ver.di legt Verfassungsbeschwerde gegen das BAG-Urteil vom 20.11.2012 ein
- Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers
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AKTUELLES
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Aus der Kommissionsarbeit
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Arbeitsrecht
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Blick ins Sozialrecht
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Blick ins Steuerrecht
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Unternehmerische Belange
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Rechtsprechung kommentiert
- Zusatzurlaub bei Schichtarbeit gemäß TVöD bei geteiltem Dienst
- Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit
- Keine Altersdiskriminierung bei tariflicher Sonderzahlung nach § 20 Abs. 1 TVöD
- Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L bei Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses
- Blutspendedienst des DRK gGmbH kein Tendenzunternehmen
- Restitutionsklage nach EGMR-Entscheidung – Altfall vor dem 31.12.2006
- Umfang des Forderungsübergangs bei „Hartz-IV-Leistungen”
- Kündigung und Mitteilung über den Eintritt der Fiktion der Zustimmung des Integrationsamts
Ausgabe 2_2013, Startseite III
Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs
Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31.12.2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen i. d. R. mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Berechnung der Betriebsgröße sind nach Ansicht des auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem „i. d. R.” vorhandenen Personalbedarf beruht; dies gebietet eine an Sinn und Zweck orientierte Auslegung der gesetzlichen Bestimmung.
Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 24.01.2013, 2 AZR 140/12)