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Ausgabe
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Editorial
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Aktuelles
- Neues Mitglied im Beirat der ZAT
- RK NRW: Kommissionssitzung am 03.11.2015 in Köln
- Verlängerung der Regelungen zum dualen Studium
- RK Baden-Württemberg: Kommissionssitzung am 12.11.2015 in Karlsruhe
- Marburger Bund: Dritter Weg keine brauchbare Alternative zum Tarifvertrag
- RK Nord: Kommissionssitzung am 11./12.11.2015 in Osnabrück
- Paradigmenwechsel in der Pflege
- RK Mitte: Kommissionssitzung am 18.11.2015 in Frankfurt
- Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2016
- RK Bayern: Kommissionssitzung am 03.11.2015 in Nürnberg
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Ausgabe 6_2015, Startseite II
Verlängerung der Regelungen zum dualen Studium
Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. hat auf ihrer Sitzung am 22.10.2015 in Mainz die Verlängerung der Regelungen zum dualen Studium beschlossen. Abschnitt E der Anlage 7 zu den AVR ist damit weiterhin auf Ausbildungen im Rahmen dualer Studiengänge anwendbar, die bis einschließlich 31.12.2018 begonnen werden. Bislang war deren Anwendbarkeit in § 11 Satz 1 Abschnitt E der Anlage 7 zu den AVR nur bis einschließlich 31.12.2015 möglich. Der Beschluss ist zum 01.11.2015 in Kraft getreten.