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- Änderungsbeschluss der Zentral-KODA zur Entgeltumwandlung
- 22. Kursangebot „Systemische Beratung” mit Anerkennung der DGSF in Frankfurt
- Domkapitular Stephan Burger neuer Erzbishof von Freiburg
- Systemische Organisationsentwicklung: Grundlagenseminar für Führungskräfte
- Arbeitnehmerentsendegesetz – Caritas-AK fordert stärkere Beteiligung
- Von der Idee zur Strategie: Systemische Strategieentwicklung für Entscheider/-innen und Berater/-innen
- Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes nicht zu schultern
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Arbeitsrecht
- Organisatorische Einbindung der Gewerkschaften in den Dritten Weg auf Grundlage des BAG-Urteils vom 20.11.2012 (1 AZR 179/11)
- Konsequenzen aus den Streikurteilen des BAG – ein „fairer, sachgerechter und verbindlicher Interessenausgleich” aus Sicht eines katholischen Dienstgebers
- Die Rechtsprechung von BAG und BSG mit Relevanz für kirchliche Arbeitsverhältnisse im Jahr 2013
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Rezensionen
Ausgabe 3_2014, Startseite 89
Dirk
Reidelbach
, Frankfurt a.M.
Dr.
Pascal
Krimmer
, Freiburg i.Br.
In der von mehrtägigen Warnstreiks begleiteten Tarifrunde haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und ver.di/dbb bereits in der dritten Verhandlungsrunde am 1.4.2014 in Potsdam auf einen Tarifabschluss für die rd. 2,1 Mio. Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Tarifeinigung stand unter Erklärungsfrist bis zum 30.4.2014. Inzwischen haben die Gremien der beiden Vertragsparteien dem Ergebnis zugestimmt, so dass die Einigung nun umgesetzt werden kann. Da der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Teilen auch als Grundlage für die Anlagen 31 bis 33 zu den AVR der Caritas dient, soll der Abschluss hier näher betrachtet und vorgestellt werden. Nach einer kurzen Darstellung der Hintergründe der Tarifrunde wird der Tarifabschluss vom 1.4.2014 im Detail vorgestellt. Der Artikel schließt mit einer kurzen Bewertung der erzielten Einigung.