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Ausgabe
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- Internetseite und Broschüre zur Flüchtlingshilfe der katholischen Kirche
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- Online-Handreichung zum Heiligen Jahr der Barmherzigkeit
- Seminarangebot: Beratung zwischen Tür und Angel
- RK Mitte: Korrektur im Sozial- und Erziehungsdienst
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Rezension
Ausgabe 2_2016, Startseite 37
Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V. hat auf ihrer Sitzung am 17.03.2016 in Köln die Änderung der Anlage 33 zu den AVR beschlossen und damit ihren Beschluss vom 10.12.2015 zur Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst korrigiert. Mit diesem Korrekturbeschluss werden Änderungen, die sich aus den redaktionellen Verhandlungen zur Tarifeinigung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst ergeben haben, für die Anlage 33 übernommen. Daneben wurde die wegen der Einführung der Anlage 21a zu den AVR über die Eingruppierung von Pflegelehrkräften erforderliche Anpassung der Anlagen 1, 6 a, 31 und 32 zu den AVR beschlossen. Die Streichung der Tätigkeitsmerkmale in den Anlagen 31 und 32 zu den AVR führt dazu, dass eine Eingruppierung von Pflegelehrkräften ausschließlich nach der Anlage 21a zu den AVR erfolgt. Damit sollen durch die Einführung der Anlage 21a zu den AVR zuletzt entstandene Unklarheiten beseitigt werden. Die Beschlüsse stehen noch unter dem Vorbehalt ihrer Inkraftsetzung durch die jeweiligen Diözesanbischöfe.