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Ausgabe
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Editorial
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Aktuelles
- 7. Symposion der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen
- RK Bayern: Übernahme des Bundesbeschlusses in der Tarifrunde 2018
- Dr. Lukas Schreiber neuer Nationaldirektor für die Ausländerseelsorge
- RK Nordrhein-Westfalen: Übernahme des Bundesbeschlusses in der Tarifrunde 2018
- Seminarangebot: Datenschutz-Fachkundenachweis
- RK Ost: Jahressonderzahlung 2018 und Bundesbeschluss in der Tarifrunde 2018
- Seminarangebot: BWL in der Caritas
- Dr. Andrea Rübenacker neue Geschäftsführerin des Katholischen Medienhauses
- RK Mitte: Übernahme des Bundesbeschlusses in der Tarifrunde 2018
- Katholischer Kinder- und Jugendbuchpreis 2018
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Arbeitsrecht
- Arbeitskampf in der Kirche – wie steht der EGMR dazu?
- Die Egenberger-Entscheidung des EuGH – eine Anmerkung aus juristischer und evangelisch-theologischer Perspektive
- Die Rechtsprechung von BAG und BSG mit Relevanz für kirchliche Arbeitsverhältnisse im Jahr 2017
- Die private Nutzung des eigenen Smartphones während der Arbeitszeit
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Blick ins Steuerrecht
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Aktuelle Rechtsprechung
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Rezension
Ausgabe 3_2018, Startseite 70
Dr.
Florian
Bauckhage-Hoffer
, Berlin
Die Egenberger-Entscheidung des EuGH (Rechtssache C-414/16) hat auf den ersten Blick nicht das Zeug dazu, eine allseits bekannte Entscheidung des EuGH zu werden. Das Urteil aus Luxemburg betrifft ja „nur” die Kirchen und deren Selbstbestimmungs- sowie deren Arbeitsrecht. Dennoch hat der EuGH mit dieser Entscheidung ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben; er hat nämlich ein zentrales Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in Deutschland aufgehoben. Zukünftig werden die Kirchen in Deutschland eventuell nicht mehr ohne Weiteres das Recht haben, von sich aus zu bestimmen, dass Kirchenmitgliedschaft eine wesentliche Anforderung bei der Besetzung offener Stellen im kirchlichen Dienst ist. Immer dann, wenn der EuGH sich mit seinen Urteilen gegen gewachsenes nationales Recht stellt, werfen diese Entscheidungen zahlreiche Fragen auf. Der Verfasser will versuchen, sich dem EuGH-Urteil in der Sache Egenberger aus europarechtlicher, vor allem aber aus evangelisch-theologischer und kirchenrechtlicher Perspektive zu nähern.