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- Leserbrief zu Bepler, Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen, ZAT 2013, 85 ff.
- AcU-Schulung „Musterdienstvereinbarung zur Sozialkomponente”
- Systemische Organisationsentwicklung – Grundlagenseminar für Entscheider/-innen
- 2. Symposion der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht
- „Systemische Beratung” mit DGSF-Anerkennung in Augsburg
- Neue Entgeltbescheinigungsverordnung seit 01.07.2013
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- Berechnung der Entgeltfortzahlung anhand des Referenzentgelts gemäß § 21 TV-L bei Tätigkeit während der Rufbereitschaft
- Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
- Haftungsobergrenze bei Arbeitnehmerhaftung infolge grob fahrlässiger Trunkenheitsfahrt
- Selbstbehalt des Arbeitgebers bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und innerbetrieblicher Schadensausgleich
- Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung – Kündigungsfrist
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Rezensionen
Ausgabe 4_2013, Startseite 141
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
Leitsatz der Schriftleitung
1. Der 9. Senat bestätigt seine Rechtsprechung, dass bei Versterben des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf Urlaubserteilung oder Urlaubsabgeltung besteht.
2. Der 9. Senat führt seine Rechtsprechung fort, dass bei Versterben des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis der Anspruch auf Urlaubserteilung oder der Anspruch auf Urlaubsabgeltung jeweils auch dann erlischt, wenn der jeweilige Anspruch bereits rechtshängig war.
3. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verzugs des Arbeitgebers mit der Urlaubserteilung oder Urlaubsabgeltung kann vererblich sein. Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit ist der Anspruch auf Urlaubserteilung nicht erfüllbar, weshalb kein Verzug mit der Urlaubserteilung eintreten kann. Erst Recht kann kein Verzug mit der Urlaubsabgeltung vorliegen.