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Ausgabe
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- Von der Idee zur Strategie: Systemische Strategieentwicklung für Entscheider/-innen und Berater/-innen
- AcU-Schulung: Aktuelle Konsequenzen aus dem AÜG – ein Blick in die Praxis
- „Katholische Kirche in Deutschland – Zahlen und Fakten 2013/14”
- 22. Kursangebot „Systemische Beratung” mit Anerkennung der DGSF in Frankfurt
- 6. Rheinischer Kirchenarbeitsrechtstag
- AcU-Schulung „Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht 2014”
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Ausgabe 4_2014, Startseite 139
Anwendbarkeit des § ZPO auf die Ausschlussfrist des § Abs. 4 AGG
Leitsatz
Die nach §
15
Abs. 4 Satz 1 AGG erforderliche Schriftform zur Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen (§ 15
Abs. 1 und Abs. 2 AGG) kann auch durch eine Klage gewahrt werden. Dabei findet § 167
ZPO Anwendung. Es genügt der rechtzeitige Eingang der Klage bei Gericht, wenn die Klage „demnächst” zugestellt wird.