-
Ausgabe
Mehr... -
-
Editorial
-
Aktuelles
- Rückblick: Herbst-Vollversammlung 2020 in Fulda
- Bischof Bätzing gratuliert zum jüdischen Neujahrsfest Rosch haSchana – Verschwörungstheorien widersprechen und antijüdische Vorurteile ächten
- Seminarangebot: Datenschutz in sozialen Einrichtungen – Einführung in das KDG – rechtliche Anforderungen und Umsetzungen im operativen Tagesgeschäft
- Ausschreibung des Katholischen Preises gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus 2021 – Eine Würdigung für diejenigen, die täglich für die Würde aller Menschen eintreten
- Deutsche Bischofskonferenz startet Twitter-Kanal – Ausbau der Präsenz in den Sozialen Medien
- Bischof Dr. Georg Bätzing trifft Bundeskanzlerin Angela Merkel – Flüchtlingspolitik und Corona-Krise im Mittelpunkt
- „Elternbriefe du+wir” im neuem Newsletter-Format – Orientierungs- und Unterstützungsangebot für junge Eltern
-
Aus der Kommissionsarbeit
-
Arbeitsrecht
- „Ausschlussfristen in Arbeitsrechtsregelungen – Quelle der Rechtssicherheit oder neuer Rechtsunsicherheit?” – zugleich ein Beitrag zum Kontrollmaßstab für Arbeitsrechtsregelungen (Teil 1)
- Der Kirchenaustritt als Kündigungsgrund zwischen unionsrechtlichem Diskriminierungsschutz und nationalem Verfassungsrecht
- Die Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs (KAGH) im Jahr 2019
-
Blick ins Steuerrecht
-
Aktuelle Rechtsprechung
-
Rezension
Ausgabe 5_2020, Startseite 141
Der nachfolgende Beitrag skizziert die Entscheidungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs (KAGH) im Jahr 2019. In den Entscheidungen geht es thematisch zum einen um die Auslegung (neuerer) Vorschriften der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO): Ausgelegt werden § 26 Abs. 3 Nr. 10 Alt. 2 MAVO im Hinblick auf die Erstellpflicht einer nach Geschlecht unterscheidenden Bruttoentgeltliste (1.), die Alt- und Neufassung von § 1 a MAVO im Zusammenhang mit der Bildung von Einrichtungen (2.), § 7 Abs. 1 MAVO im Hinblick auf eine sechsmonatige ununterbrochene Tätigkeit in einer Einrichtung (3.). Zum anderen behandeln die Entscheidungen die Anzeigepflicht des Richters bei möglicherweise bestehenden Ablehnungsgründen gegen diesen (4.), die Auslegung der in der AVR Caritas verwendeten Begrifflichkeit „Psychiatrie” (5.), das Verhältnis der KAGO zum Prozessrecht des CIC (6.) sowie die Anwendbarkeit von § 2 Abs. 4 KAGO, wonach Normenkontrollverfahren vor Kirchlichen Arbeitsgerichten nicht stattfinden (7.)