-
Ausgabe
Mehr... -
Aktuelles
- Tarifabschluss für kommunale Krankenhäuser
- AcU-Schulung „Musterdienstvereinbarung zur Sozialkomponente”
- Datenschutz in der Katholischen Kirche
- Seminar zu Grundlagen und aktuellen Entwicklungen im Kirchlichen Arbeitsrecht
- Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
- Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder
- Höhere Pflegeentgelte im Kampf gegen den Pflegenotstand
- ver.di legt Verfassungsbeschwerde gegen das BAG-Urteil vom 20.11.2012 ein
- Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers
-
AKTUELLES
-
Aus der Kommissionsarbeit
-
Arbeitsrecht
-
Blick ins Sozialrecht
-
Blick ins Steuerrecht
-
Unternehmerische Belange
-
Rechtsprechung kommentiert
- Zusatzurlaub bei Schichtarbeit gemäß TVöD bei geteiltem Dienst
- Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit
- Keine Altersdiskriminierung bei tariflicher Sonderzahlung nach § 20 Abs. 1 TVöD
- Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L bei Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses
- Blutspendedienst des DRK gGmbH kein Tendenzunternehmen
- Restitutionsklage nach EGMR-Entscheidung – Altfall vor dem 31.12.2006
- Umfang des Forderungsübergangs bei „Hartz-IV-Leistungen”
- Kündigung und Mitteilung über den Eintritt der Fiktion der Zustimmung des Integrationsamts
Ausgabe 2_2013, Startseite 69
Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit
Leitsatz
Der Anspruch auf die Zulage für nicht ständige Schicht-/Wechselschichtarbeit gem. § 8 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 TVöD setzt den mindestens einmaligen tatsächlichen Einsatz in allen geforderten Schichten innerhalb eines Monatszeitraums voraus. Hinsichtlich der geforderten Nachtschicht kann nach § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD eine Durchschnittsbetrachtung angestellt werden.