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Ausgabe 1_2016, Startseite 32
Annahmeverzug – Erledigungserklärung in Rechtsmittelinstanz
Leitsatz
Eine Beendigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beider Parteien ist in der Rechtsmittelinstanz nur wirksam möglich, wenn das jeweilige Rechtsmittel zur Zeit der Erledigungserklärung (noch) zulässig ist.
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