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Ausgabe 1_2016, Startseite III
AK-Caritas beantragt neue Pflegekommission beim BMAS
Die Dienstgeber- und Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam beantragt, die Pflegekommission erneut einzuberufen. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) regelt, dass diese achtköpfige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebranche Vorschläge für Arbeitsbedingungen, insbesondere den Mindestlohn, erarbeitet. Zwar endet die derzeit gültige Verordnung über Mindestlohn und Arbeitsbedingungen erst 2017, aber beide Tarifpartner der AK-Caritas wollen die Zeit nutzen, denn sie sehen Handlungsbedarf. Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege müssen laut Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes neu angepasst werden.